❗️Information an die Bewohner:innen unseres Einsatzgebietes

Gem § 47 Abs 1 iVm § 170 Abs 1 Forstgesetz 1975 wurde eine Verordnung erlassen, um forstpolizeiliche Maßnahmen anzuordnen, die Waldbrände im Bezirk St. Pölten verhindern sollen.

Was heißt das jetzt konkret?

✔️ERLAUBT

Aufhalten im Wald, solange keine brandgefährlichen Handlungen gesetzt werden

❌VERBOTEN

  • Rauchen oder mit offenem Feuer hantieren
  • Pyrotechnische Gegenstände verwenden
  • Feuer entzünden oder unterhalten
  • Brennende/glimmende Gegenstände (zB Zigaretten, Zündhölzer) wegwerfen
  • Glasflaschen oder Glasscherben wegwerfen (wegen Brennglaswirkung)

Bei Übertretung droht eine Verwaltungsstrafe iHv bis zu € 7.270,- oder eine Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen.

#FFStattersdorf #WirFürEuch #Einsatzbereit #Feuerwehr